Das Landgericht Köln ist ab dem 01.01.2022 bundesweit ausschließlich zuständig für Streitigkeiten aus dem Bereich der Kommunikations- und Informationstechnologie mit einem Gegenstandswert von über 100.000 EUR. Anschließend ist das OLG Köln alleinig zuständig. Dies umfasst Verfahren rund um den gesamten Entwicklungsprozess für Hard- und Software und aus IT-Dienstleistungsverträgen.
Wir begrüßen die Entscheidung des Justizministeriums für unseren Kanzleistandort Köln ausdrücklich.
Die Expertise der Fachkammern des LG Köln und deren Richtern haben wir in unserer über 20-jährigen praktischen Erfahrung im IT-Recht durchgehend geschätzt.
Unsere Mandanten profitieren von dem technischen Sachverstand und der Schnelligkeit der Kölner IT-Richter.
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