Anwalt für Domainrecht:
Beratung vom Profi

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Die Wahl der richtigen Domain ist essenziell für den geschäftlichen Erfolg Ihres Unternehmens in der Online-Welt. Eine Internetdomain – in der Kombination aus Top-Level- und Second-Level-Domain – kann weltweit nur einmal registriert werden. Namenskollisionen aufgrund von Gleichnamigkeit oder ähnlichem Produktangebot sind allerdings vorprogrammiert. Als Unternehmenswert muss die Domain zum einen sowohl so gewählt werden, dass sie keine Rechte anderer verletzt und folglich teure Abmahnungen nach sich zieht, zum anderen muss sie entsprechend gegen Nachahmungen Dritter geschützt werden.

Registriert ein Dritter Ihre Kennzeichnung als Domain, kann dies eine Verletzung Ihres Namensrechts oder Markenrechts bedeuten. Mit einer Anwältin oder einem Anwalt für Domainrecht an Ihrer Seite sind Sie online bestens abgesichert – kontaktieren Sie uns jetzt für eine umfassende Beratung

Wie suche ich eine Domain rechtssicher aus?

Wir prüfen anhand umfangreicher Datenbanken, ob Marken- oder Namensrechte Ihrer Wahl entgegenstehen. So sichert Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt für Domainrecht den Namen Ihres Zuhauses im Internet und Sie als Domaininhaber können beruhigt Ihrem Kerngeschäft nachgehen

Die Vorteile eines Anwalts für Domainrecht werden dargestellt durch eine Rakete zwischen Heißluftballons

Worauf muss ich bei einer Domainregistrierung achten?

Keine Marken, keine Unternehmensnamen

Der wohl häufigste Fehler ist das Registrieren fremder Marken und Unternehmensnamen. Registrieren Sie also keinen Domain-Namen, der einer geschützten Marke entspricht, also zum Beispiel Sony.com oder Bounty.de. Auch von Unternehmensnamen sollten Sie die Finger lassen. Die Rechtsprechung räumt hier im Regelfall dem (bekannten) Unternehmen ein vorrangiges Recht an dem Domain-Namen ein. Als Domaininhaber können aber auch noch weitere Ansprüche auf Sie zukommen.

Auch Wortkombinationen wie Apple-junkies.de, Fanta-trinker.com etc. können Sie mit Abmahnungen und einem Streitwert von bis zu 200.000 Euro teuer zu stehen kommen. Solche irreführenden Domains stellen unter Umständen eine Rechtsverletzung dar.

Wenn Sie bei Ihrer Markenanmeldung durch einen Anwalt unterstützt werden möchten, ist DIGIT@LAW ® Ihr kompetenter Ansprechpartner. Nach einer Ersteinschätzung klären unsere Anwältin oder unser Anwalt für Domainrecht sofort, ob Sie auch schon über die entsprechenden Domains und Social-Media-Account-Namen verfügen.

Wir planen für Sie bei der Gründung in einem Komplettpaket:

Marke – Unternehmenskennzeichen – Domain

Keine Namen von Prominenten

Auch als Fan von Helene Fischer oder Ashton Kutcher dürfen Sie keine Domain mit Helene-Fischer.com oder ashton.kutcher.eu registrieren. Denn der private Vor- und Nachname genießt ebenfalls namensrechtlichen Schutz (§ 12 BGB) – auch hier drohen teure Abmahnungen.

Recherche vor der Registrierung

Als kompetente IT-Rechtskanzlei recherchieren und erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen die Strategie – bereits vor der Markenanmeldung.

Niemals einen Dritten oder eine Agentur (z. B. einen Vertriebspartner) eine Domain für Sie im eigenen Namen registrieren lassen

Domainregistrierungen und die Domainportfolioverwaltung sind absolute Chefsache und sollten genauso ernst genommen werden wie Ihre Marke. Bei Domains handelt es sich um Unternehmensvermögen.

Die Registrierung der Domain sollte ausschließlich über Sie persönlich erfolgen. Vertriebspartnern kann das Recht zur Nutzung eingeräumt werden. Sie haben dann weiterhin die volle Kontrolle über die Domain und die damit verbundenen Webseiteninhalte. Enden Agentur- oder Vertriebsverträge, müssen Sie die Domain dann nicht teuer auslösen oder gar mittels Rechtsanwalt einklagen.

Bindestrichdomains registrieren

Registrieren Sie Ihren Markennamen auch in leicht abgewandelter Schreibweise und mit Bindestrich, bevor es ein anderer tut. Die jährlichen Kosten hierfür sind günstiger als eine Auseinandersetzung mit einem Domain-Grabber.

Domains mit vielen TopLeveln registrieren

Auf welchen Markt richtet sich Ihr Geschäftsmodell? Sind Sie nur in Deutschland tätig oder auch in Österreich und der Schweiz (DACH)? Verkaufen Sie in der EU oder auch in UK, oder haben Sie Kunden in der ganzen Welt?

Registrieren Sie Ihre Domain vorausschauend neben .de auch unter .eu, .com oder .nl

Jetzt Kontakt aufnehmen

und fachkompetent beraten lassen!

Was kann ich tun, wenn jemand meine Marke als Domain verwendet?

Wir agieren in diesen Fällen umgehend. Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt für Domainrecht sichern durch Dispute-Antragstellung bei der Domainregistrierungsbehörde DENIC eG Ihr Recht an der Domain. Dadurch verhindern wir deren Übertragung auf Dritte.

Was passiert bei einer Abmahnung?

Wir helfen Ihnen und verteidigen Sie notfalls auch gerichtlich. Auf keinen Fall sollten Sie ohne den Rat Ihrer Fachanwältin oder Ihres Anwalts für IT-Recht eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Diese kann 30 Jahre lang Vertragsstrafen auslösen, die Sie zahlen müssen.

Was passiert, wenn ein anderer meine Domain (in abgewandelter Form) nutzt?

Unsere Anwältin/unser Anwalt für Domainrecht vertritt Ihre Interessen in außergerichtlichen Domainstreitigkeiten sowie im speziellen ICANN-Schlichtungsverfahren (UDRP) zum Beispiel vor der WIPO oder im ADNDRC-Verfahren für asiatische Domains.

In Gerichtsverfahren setzen wir Ihre Ansprüche auf Domainlöschung und gegebenenfalls auf Domainübertragung klageweise durch. Wir wissen, worauf es vor den Spezialkammern der deutschen Gerichte ankommt. Wir kennen die Richter, Schlichter und Schiedsrichter und wissen, wie sie in ähnlich gelagerten Fällen entschieden haben.

Was ist Domaingrabbing oder Cybersquatting? Ist das erlaubt?

Der Domaininhaber ist zur Zahlung einer einmaligen Registrierungsgebühr und dann jährlicher Domain­nutzungsgebühr verpflichtet, um die registrierte Domain für sich zu behalten. Die Höhe der Jahresgebühr variiert je nach der Art der Domain und beläuft sich auf eine ein- oder zweistellige Summe. Die Gewinnspanne zwischen den Kosten für den Erwerb und der Aufrechterhaltung des Nutzungsrechts an Domainnamen und deren „Marktwert” könnte insbesondere bei beliebten Top-Level-Domains sehr groß sein.

Vor dem Hintergrund ist sogenanntes Domaingrabbing als Geschäftsmodell entstanden. Damit wird eine Domainregistrierung bezeichnet, die nicht auf Eigennutzung, sondern nur auf einen späteren teuren Wiederverkauf an Interessenten abzielt. Lassen Sie sich von Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt für Domainrecht bestmöglich über potenzielle Risiken bei der Markenanmeldung aufklären.

Domaingrabbing wird zwar von vielen als unfair und kriminell empfunden, ist in der Regel jedoch nicht rechtswidrig: Der Handel mit Domains wird nach der deutschen Rechtsprechung als anerkannte geschäftliche Betätigung angesehen, solange laut Ihres Anwalts für Wettbewerbsrecht keine Unlauterkeit vorliegt. Für einen Anspruch auf Unterlassung sind weder die Registrierung mit Verkaufsabsicht noch eine faktische Blockierung an sich ausreichend (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 28. April 2016 – I ZR 82/14).

Anders verhält es sich in den Fällen, wenn besondere Umstände vorliegen, um die Reklamation eines Dritten gegen den Domaininhaber zu begründen. Dies ist zum Beispiel bei Vorrang eines überragend bekannten Unternehmens oder bei Registrierung in Schädigungsabsicht eines Dritten der Fall:

Die Registrierung eines Domainnamens könnte bei Vorliegen besonderer Umstände den Tatbestand einer unlauteren Mitbewerberbehinderung bzw. einer sittenwidrigen Schädigung erfüllen. Das ist der Fall, wenn der Domaininhaber den Domainnamen allein in der Absicht registriert hat, um einen Dritten, der eine gleiche oder ähnliche Marke oder Firma besitzt, zu blockieren bzw. zu schädigen. 

Bislang wird eine sittenwidrige Behinderung an Domainregistrierung von der Rechtsprechung oft schon angenommen, wenn ein Domainname einer vorhandenen Marke, Geschäftsbezeichnung oder dem Namen eines Dritten entspricht, obwohl für den Domaininhaber zum Registrierungszeitpunkt weder besonderes Interesse an dem exakten  Domainnamen noch ein ernsthafter Benutzungswillen erkennbar waren und die Domain nur registriert wurde, um sich diese vom Inhaber des entsprechenden Kennzeichen- oder Namensrechtes für hohe Ablösesummen abkaufen zu lassen. Dieses Vorgehen wird, anders als das an sich erlaubte Domaingrabbing, als Cybersquatting bezeichnet.

Haben Sie Fragen oder brauchen Sie Unterstützung beim Anmelden Ihrer Marke? Mit unserer Anwältin oder unserem Anwalt für Domainrecht umgehen Sie rechtliche Fallstricke – für ultimativen Erfolg online!

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