Ihr Anwalt für Wettbewerbsrecht – 
wir sichern Ihre Schutzrechte

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Gewerblicher Rechtsschutz dank Anwalt
für Wettbewerbsrecht

Zur Beratungstätigkeit der Kanzlei DIGIT@ LAW® gehört auch und insbesondere die vorbereitende Beratung im Zusammenhang mit dem Aufbau und der Sicherung von Schutzrechten. Unsere Anwältin oder unser Anwalt für Wettbewerbsrecht übernimmt für Sie die laufende Überwachung sowie die Rechtsverfolgung oder -verteidigung bei der Verletzung gewerblicher Schutzrechte durch Dritte.

Der Wettbewerb prägt das Miteinander – oder Gegeneinander – im geschäftlichen Alltag von Marktwirtschaften. Wer ein Produkt oder eine Dienstleistung anbietet, möchte sich von seinen Mitbewerbern absetzen, um daraus den entsprechenden Vorteil zu schlagen.
Um hier keinen endlosen Wildwuchs zuzulassen, existieren im deutschen Sprachraum gesetzliche Regelungen. Wettbewerbsrecht ist der Oberbegriff für das Recht zur Bekämpfung von unlauteren Wettbewerbshandlungen (= klassisches Wettbewerbsrecht) und das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen (= Kartellrecht).

Ihr Anwalt für Wettbewerbsrecht unterstützt Sie,
wo Sie es brauchen

In wirtschaftlich schlechten Zeiten und hart umkämpften Branchen gibt es immer wieder Zeitgenossen, die zu unlauteren Mitteln greifen, um sich einen Wettbewerbsvorteil gegenüber dem Mitbewerb zu verschaffen. Die Grenzen zwischen erlaubten und unzulässigen oder unlauteren Handlungen sind dabei fließend. Ein Zeichen dafür ist der ungebrochene Boom von Abmahnungen. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten, sollten Sie sich unbedingt juristisch beraten lassen, auch wenn Ihnen die Abmahnung noch so lächerlich vorkommen sollte. Im schlimmsten Fall droht Ihnen ansonsten möglicherweise ein teures Gerichtsverfahren, das sich im Vorfeld auch leicht hätte abwenden lassen. Sie sollten auch keinesfalls die geforderte Unterlassungserklärung abgeben, denn damit verpflichten Sie sich möglicherweise zu mehr als nötig gewesen wäre – und eine Unterlassungserklärung bindet Sie 30 Jahre lang!

Wir beraten Sie gerne, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben oder einen Mitbewerber abmahnen möchten. Wegen der Eilbedürftigkeit der Angelegenheiten sollten Sie nicht zu lange zögern. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen zum Wettbewerbsrecht haben!

Typische Themen im Bereich Wettbewerbsrecht Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), insbesondere bezogen auf Irreführung, sind unter anderem:

  • Verstoß gegen das Heilmittelwerberecht
  • Verstoß gegen Kennzeichnungspflichten
  • Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (PranGVO)
  • Verstoß gegen das Textilkennzeichnungsgesetz
  • Verstöße gegen die EU Verbraucherrechtsrichtlinie (VRRL)

Sie haben Fragen?

Wir sind gerne für Sie da.

Entdecken Sie auch unsere weiteren Leistungen
als Anwaltskanzlei

IT-Vertragsrecht

Wir prüfen und erstellen individuelle SaaS-Verträge, SW-Lizenzen, Outsourcing, IT-Projektverträge für einen schnellen und reibungslosen Ablauf Ihrer Projekte.

IT-Projekte

Wir helfen Ihnen, IT-Projekte zu planen & rechtlich umzusetzen – ohne versteckte Kosten und termingerecht. Notleidenden Projekten helfen wir wieder auf die Bahn.

Markenrecht

Wir unterstützen Sie bei der Markenrecherche und sorgen dafür, dass Ihre Marke rechtssicher angemeldet und schutzfähig ist.

Online Marketing

Wir beraten Sie bei der Rechtssicherung Umsetzung von Social Media, Tracking & Remarketing, Gewinnspielen und anderen Werbemaßnahmen.

E-Commerce

Wir gestalten Ihren Online-Shop rechtssicher und helfen Ihnen bei Problemen mit Wettbewerbern oder Amazon, PayPal etc.

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Datenschutzrecht

Wir lösen komplexe datenschutzrechtliche Fragestellungen sicher und effizient oder stellen Ihnen anwaltliche Datenschutzbeauftragte zur Verfügung.

Unser Leistungsspektrum rund um rechtliche Beratung in den Bereichen IT-Recht, e-Commerce und Gewerblicher Rechtsschutz ist vielfältig – lassen Sie sich nicht entmutigen, wenn Sie unter unseren Schwerpunkten nicht das Passende finden. Unsere Anwältinnen und Anwälte verfügen über zusätzliche Qualifikationen und können Ihnen in fast allen Belangen weiterhelfen.

Kontaktieren Sie uns dafür ganz einfach über das Kontaktformular!

Mit DIGIT@ LAW® sind Sie in besten Händen

Welche Reaktion angebracht ist, hängt vom Einzelfall und von der Frage ab, ob die Abmahnung berechtigt ist. Wenn die Abmahnung berechtigt ist, kann die dann entstehende sog. Wiederholungsgefahr auf zwei verschiedenen Wegen ausgeräumt werden. Entweder gibt man eine Unterlassungserklärung ab und verpflichtet sich damit vertraglich oder man riskiert (ggf. bewusst), durch ein Gericht zur Unterlassung verpflichtet zu werden. Wenn die Abmahnung jedoch unberechtigt ist, dann muss die oder dder Abgemahnte sich nicht zur Unterlassung verpflichten und kann gegebenenfalls sogar eine Gegenabmahnung aussprechen.

Informieren Sie sich über einen Anwalt für Wettbewerbsrecht

Wie Sie im Einzelnen reagieren sollten, besprechen Sie am besten mit Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt, die oder der auf auf Wettbewerbsrecht spezialisiert ist– DIGIT@ LAW® ist für Sie da und steht Ihnen zum Beispiel auch als Anwältin oder Anwalt für Markenrecht oder IT Rechtsberatung zur Verfügung. Jetzt unverbindlichen Beratungstermin über das Kontaktformular vereinbaren!

Ihr Anwalt für Wettbewerbsrecht berät:
Die richtige Reaktion auf Abmahnungen

Reagieren Sie bitte nicht vorschnell auf Abmahnungen, sondern nehmen Sie vorher Hilfe von Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt in Anspruch. Zunächst gilt es Ruhe zu bewahren, denn auch wenn hohe Streitwerte veranschlagt werden und entsprechend hohe Rechtsanwaltsgebühren gefordert werden, heißt das nicht, dass diese Kosten berechtigt geltend gemacht wurden und nachher auf jeden Fall bezahlt werden müssen.

Auf eine Abmahnung sollte man auf jeden Fall in irgendeiner Form reagieren, da die abmahnende Seite sonst in der Regel eine einstweilige Verfügung bei dem zuständigen Gericht beantragen wird, wenn auf die Abmahnung nicht reagiert wird. Diese einstweilige Verfügung wird ohne mündliche Verhandlung und häufig gänzlich ohne Beteiligung des Abgemahnten durch das Gericht erlassen. Im Ergebnis ist die oder der Abgemahnte dann durch das Gericht zu Unterlassung verpflichtet worden und muss neben den außergerichtlichen Abmahnkosten auch die Kosten für das einstweilige Verfügungsverfahren bezahlen, die meist deutlich über den Abmahnkosten liegen.

Unser Kernteam

Das kompetente Team der Kanzlei DIGIT@ LAW® besteht aus Fach-/Rechtsanwälten, Rechtsanwaltsfachangestellten sowie IT-Sachverständigen.

Zudem arbeiten wir überörtlich mit Korrespondenzanwälten aus den Fachbereichen Internetrecht, IT-Recht und Gesellschaftsrecht zusammen.

Nicole Hencinski

Fachanwältin für Informationstechnologierecht (IT-Recht)

9

Sabine Schmiesing*

Rechtsanwältin

Mediatorin

9

Nicole Trebinger*

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Arbeitsrecht

*Korrespondenzanwälte

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