Ab dem 2. Juli 2023 tritt das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft – dieses Gesetz soll für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sorgen, die sich selbst mit der Veröffentlichung interner sensibler Daten in Gefahr bringen. Um diesen Schutz zu gewährleisten, müssen gemäß der Whistleblower-Richtlinie (EU) 2019/1937 und dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) künftig alle öffentlichen und privaten Unternehmen ab einer Personalstärke von 50 Mitarbeitern verpflichtend rechtskonforme Hinweisgebersysteme einrichten.
Die Details im Hinweisgeberschutzgesetz: Aktueller Stand
Mithilfe einer internen Meldestelle kann mögliches Fehlverhalten in Unternehmen aufgedeckt und bekämpft werden, bevor es zu größeren Schäden kommt: Unser rechtsanwaltlicher Ombudsmann übernimmt die Aufgabe der Ansprechperson und ist für die Entgegennahme von Hinweisen bezüglich Fehlverhalten in Ihrem Unternehmen zuständig. Durch fundierte Kenntnisse sowie langjährige Branchentätigkeit können wir eine effektive und rechtskonforme Bearbeitung gemäß DSGVO, HinSchG und der Whistleblower-Richtlinie (EU) 2019/1937 sicherstellen.
DIGIT@LAW® kümmert sich gern um die Einrichtung des Hinweisgeberschutzsystems in Ihrem Unternehmen und gewährleistet eine ständige Erreichbarkeit für die Hinweisgeber sowie das Unternehmen. Dabei agieren wir mit höchster Diskretion und Vertraulichkeit, um die Identität der hinweisgebenden Personen entsprechend zu schützen.
Bleiben Sie beim Hinweisgeberschutzgesetz auf dem aktuellen Stand – jetzt informieren!
Anwaltlicher Ombudsmann: Ihr Ansprechpartner für Hinweisgeberschutz
DIGIT@LAW® ist Ihr idealer Ansprechpartner, wenn Sie im Hinweisgeberschutzgesetz auf dem aktuellen Stand bleiben wollen und in Ihrem Whistleblower-System eine Compliance-Ombudsperson einsetzen möchten. Unsere Aufgabe besteht darin, sicherzustellen, dass Meldungen über Fehlverhalten in Ihrem Unternehmen umgehend, unter Berücksichtigung juristischer Aspekte und selbstverständlich vertraulich entgegengenommen und bearbeitet werden. Dank unserer Erfahrung im Umgang mit hinweisgebenden Personen können wir sowohl die Hinweisgeber schützen als auch die Meldungen bestmöglich nutzen, um potenzielle Schäden für das Unternehmen abzuwenden.
Dank unserer zertifizierten Mediatorin und erfahrenen Fachanwältin für Arbeitsrecht ist es uns möglich, Ihnen maßgeschneiderte Lösungen anzubieten – unser Leistungsspektrum reicht dabei von der Schulung Ihrer Mitarbeitenden bis hin zur Einrichtung einer sicheren Meldeplattform sowie der Begleitung bei der Bearbeitung eingegangener Meldungen.
Ihre Vorteile mit DIGIT@LAW®
DIGIT@LAW® bietet Ihnen eine einfache, rechtskonforme sowie kostengünstige Lösung hinsichtlich des Hinweisgeberschutzgesetzes und dessen Stand. Dabei genießen Sie in der Zusammenarbeit mit uns folgende Vorteile:
- Juristische Expertise in den Bereichen Compliance, Wirtschaftsrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Interne Ermittlungen
- Ausgezeichnete Kenntnisse im Arbeitsrecht und professionelle Mediation zum Schutz der Hinweisgeber und Ihres Unternehmens
- Garantierte Vertraulichkeit über das Berufsgeheimnisträgerprivileg
- Vertrauliche und technisch abhörsichere Kanäle für die Erteilung von Hinweisen
- Persönliche Treffen mit der hinweisgebenden Person gemäß Auflage von Whistleblower-Richtlinie und Hinweisgeberschutzgesetz
- Aufbereitung der Hinweise mit verlässlicher juristischer Ersteinschätzung und Plausibilitätskontrolle
- Speicherung der Hinweise auf einem Hochsicherheitsserver
- Datenschutzkonformes Case-Management bei Aufnahme und Weiterverfolgung des Hinweises
Als erfahrener Partner steht DIGIT@LAW® Ihnen jederzeit beratend zur Seite – sowohl während des Prozesses als auch darüber hinaus. Wir unterstützen Sie dabei, den Schutz hinweisgebender Personen in Ihrem Unternehmen nachhaltig zu etablieren.
Sie möchten gemeinsam mit uns ein starkes Zeichen gegen Korruption und Fehlverhalten im eigenen Unternehmen setzen? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf – gerne informieren wir Sie über unsere Dienstleistungen, bringen Sie in puncto Hinweisgeberschutzgesetz auf den aktuellen Stand und klären Sie über die Whistleblower-Richtlinie (EU) 2019/1937 auf.
Fragen zum HinSchG
Welche Unternehmen sind betroffen?
Welche Bedingungen muss ein Hinweigebersystem erfüllen?
Inwiefern muss die Meldung eingehen?
Die Meldestellen müssen eine mündliche, schriftliche sowie persönliche Meldungsabgabe ermöglichen. Dabei ist das Unternehmen dazu verpflichtet, die Identität der hinweisgebenden Person nach Vorgaben der DSGVO zu schützen.
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