Vertragsrecht

Prüfung & Gestaltung

Schwerpunktmäßig beraten wir im Vertragsrecht Unternehmen bei ihrer Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung.

Für unsere Kanzlei ist das Vertragsrecht ein besonders wichtiges Rechtsgebiet. Bei der Vertragsgestaltung entwickeln wir Verträge nach Ihren fachlichen Vorgaben und für den optimalen wirtschaftlichen Erfolg. Hierbei nutzen wir unsere 25jährige Erfahrung im Vertriebsrecht.

Darüber hinaus stehen wir Ihnen bei der Vertragsprüfung von bereits vorhandenen Verträgen sowie bei der Rückabwicklung bereits abgeschlossener Verträge beratend zur Seite und vertreten Ihre Interessen auch vor Gericht.

Gründe für eine Rechtsberatung im Vertragsrecht

Sie als Verbraucher lesen in Verträgen immer das „Kleingedruckte“? Und Sie als Unternehmer kennen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihrer Partner im Detail? Dann brauchen Sie möglicherweise kaum anwaltliche Beratung, wenn Sie Verträge schließen. Oft sieht die Realität anders aus …

Jeder Vertragsabschluss, egal ob im privaten oder unternehmerischen Kontext, kann der Auslöser für einen Streit sein. Und letztlich geht es meist ums Geld. Lassen Sie sich beraten, bevor Sie weit reichende Vereinbarungen treffen. Und lassen Sie sich auch beraten, wenn Sie ungewollt in eine Auseinandersetzung über vermeintliche vertragliche Abreden „rutschen“.

Vertragsrecht – Beratungsfelder

  • Vertriebsverträge, Handelsvertreterverträge, internationale Vertriebssysteme, Selektiver Vertrieb;
  • IT-Vertriebsverträge, Lizenzverträge, Nutzungsrechte und Urheberrechte
  • Ansprüche aus Vertrag: Mängelbeseitigung, Ersatzlieferung, Minderung und Schadensersatz, Vertragsstörungen im Vertriebsrecht oder IT-Recht;
  • Vergleichsvereinbarung bei außergerichtlichen Auseinandersetzung
  • IT-Verträge: Projektvertrag, Softwarepflegeverträge, SaaS und Cloudverträge
  • Vertragskündigung, Abwehr unberechtigter Forderungen
  • Erstellung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) in allen Bereichen
  • Internationales Vertragsrecht: Nutzungs- und Lizenzvertrag

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