WICHTIG für Vertreiber, Hersteller und Importeure für Elektrogeräte

Überarbeitetes ElektroG tritt am 01.01.2022 mit zahlreichen Änderungen für Online-Händler in Kraft

ACHTUNG:

Überarbeitetes Elektro- und Elektronikgerätegesetz ab dem 01.01.2022 in Kraft

Der Bundestag hat dem Gesetzesentwurf zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes zugestimmt. Auch der Bundesrat hat mittels Beschluss seine Zustimmung erteilt. Die Änderungen treten hiernach zum 01.01.2022 in Kraft.

Durch die Gesetzesänderung soll kein Hersteller mehr Zugang zum Markt erhalten, der sich seiner Pflichten entzieht. Somit werden die Herstellerpflichten nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz durchgesetzt und Wettbewerbsnachteile für Hersteller vermieden werden, die sich rechtskonform verhalten.

1. Neuer Pflichtlink zur Information über Rücknahmestatistiken

nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz

 

Betroffen sind deutsche Hersteller oder Importeure von Elektrogeräten:

Im Impressum war auf die offiziellen Statistiken des Bundesumweltministeriums zu verlinken. Dieser Link hat sich kürzlich geändert. Der folgende Hinweis ist ab sofort gültig und verweist korrekt auf die offiziellen Statistiken des Umweltbundesamts:

„Informationspflichten gemäß §18 Abs. 2 Elektro- und Elektronikgerätegesetz: https://www.bmu.de/themen/wasser-abfall-boden/abfallwirtschaft/statistiken/daten-zu-elektro-und-elektronikgeraeten-in-deutschland

Handlung erforderlich:
Übernehmen Sie bitte den neuen Hinweis in Ihr Impressum – idealerweise unterhalb der Angabe der WEEE-Nummer. Der Link muss nicht klickbar sein.

 

2. Überarbeitetes ElektroG tritt am 01.01.2022 in Kraft

– zahlreiche Änderungen für Online-Händler

Betroffen sind Vertreiber, Hersteller und Importeure von Elektrogeräten:

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz wird zum 01.01.2022 in einer Vielzahl von Punkten geändert. Gerne informieren wir Online-Händler bereits jetzt über die wichtigsten Neuregelungen.

Handlung erforderlich:
Prüfen Sie bereits jetzt, ob und inwieweit Sie von den gesetzlichen Änderungen betroffen sind. Gerne berät DIGITA LAW Sie hierzu. Rufen Sie einfach bei uns an: 0221 17738790 oder kontaktierten uns auf einem anderen Weg:

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