Betriebsgeheimnisse, personenbezogene Daten & die DSGVO

Bei Homeoffice sollte der Arbeitgeber entsprechende Datenschutz-Vereinbarungen treffen!

Wie können Arbeitgeber und -nehmer trotz Home-Office den Datenschutz wahren?

Bei der Heimarbeit sind zumeist personenbezogene Daten Dritter betroffen, die dem Datenschutz unterliegen. Auch die Wahrung von möglichen Betriebsgeheimnissen  sollte Unternehmen dazu animieren, sich intensiv mit der Thematik Datensicherheit zu befassen. In einer betrieblichen oder arbeitsvertraglichen Zusatzvereinbarung können Arbeitgeber ihre Mitarbeiter über ihre Rechte und Pflichten im Homeoffice aufklären, um Datenschutz und bzw. oder Betriebsgeheimnisse vor unbefugtem Zugriff zu schützen.

Wir, die IT-Fachkanzlei DIGIT@ LAW Rechtsanwälte, bieten Ihnen eine vom Fachanwalt auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Vereinbarung mit Ihren Mitarbeitern an, die den Erfordernissen der DS-GVO und einer eventuellen Prüfung standhält.

Die Erstellung der Vereinbarung mit voller anwaltlicher Haftung bietet die IT-Fachkanzlei DIGIT@ LAW Rechtsanwälte mit 580,00 EUR netto im Komplettpreis an.

Nehmen Sie gerne Kontakt mit Frau Fachanwältin für IT-Recht Nicole Hencinski auf unter:

DIGIT@ LAW Rechtsanwälte
IT-Recht | e-Commerce | Gewerblicher Rechtsschutz

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