Abmahnung bei Wettbewerbsverstoß – rechtssicher reagieren

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Eine Abmahnung bei Wettbewerbsverstoß ist keine bloße Warnung, sondern eine rechtliche Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten sofort zu unterlassen. Besonders im geschäftlichen Umfeld sind solche Abmahnungen keine Seltenheit. Ein falsch platzierter Werbeslogan, unvollständige Pflichtangaben im Online-Shop oder irreführende Aussagen können beispielsweise ausreichen, um von einem Mitbewerber oder einem Verband kostenpflichtig abgemahnt zu werden.

Die Folgen reichen von Unterlassungserklärungen bis hin zu hohen Vertragsstrafen. Umso wichtiger ist es, schnell, professionell und vor allem rechtssicher zu reagieren. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie im Fall einer Abmahnung bei Wettbewerbsverstoß achten sollten – und wie wir Sie dabei unterstützen können.

Nehmen Sie jetzt Kontakt zu unseren Anwälten auf und erfahren Sie, wie Sie als Abgemahnter reagieren sollten und wie Sie sich davor schützen können.

Was ist eine Abmahnung bei Wettbewerbsverstoß?

Eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht basiert auf dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und ist ein rechtliches Instrument. Sie dient dazu, unfaire geschäftliche Handlungen außergerichtlich zu unterbinden. Wer gegen das UWG verstößt, beispielsweise durch irreführende Werbung, fehlende Pflichtinformationen oder unzulässige vergleichende Werbung, kann von einem Mitbewerber, einem Verband oder einer qualifizierten Einrichtung abgemahnt werden.

Mit der Abmahnung wird der Empfänger aufgefordert, sein wettbewerbswidriges Verhalten sofort einzustellen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Das Ziel besteht darin, weitere Rechtsverletzungen zu verhindern, ohne sofort ein Gerichtsverfahren einleiten zu müssen.

Abmahnberechtigt sind vor allem Mitbewerber, aber auch Wettbewerbs- und Verbraucherschutzverbände sowie Industrie- und Handelskammern. Oft geschieht dies auch im Namen von Mandanten durch spezialisierte Kanzleien.

Typische Abmahngründe im Wettbewerbsrecht

Schon kleine Fehler im geschäftlichen Auftritt können im Wettbewerbsrecht zu kostspieligen Abmahnungen führen. Besonders häufig betroffen sind Online-Händler, Freiberufler und werbetreibende Unternehmen. Zu den Klassikern zählen die folgenden Verstöße:

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Fehlende oder fehlerhafte Widerrufsbelehrung

Online-Shops sind gesetzlich verpflichtet, Verbraucher über ihr Widerrufsrecht korrekt zu informieren. Fehlerhafte Formulierungen oder veraltete Texte können schnell zu Abmahnungen führen.

Unzulässige Werbung

Werbeaussagen wie „Testsieger“ oder „kostenlos“ dürfen nur verwendet werden, wenn sie vollständig und wahrheitsgemäß belegt werden können. Ein Verstoß wie fehlende Quellenangaben oder irreführende Versprechen gelten als unlauterer Wettbewerb und können eine Abmahnung mit sich ziehen.

Preisangaben ohne Hinweis auf die Umsatzsteuer

Endverbraucher müssen auf den ersten Blick erkennen können, ob ein Preis inklusive oder exklusive Umsatzsteuer ist. Fehlt dieser Hinweis, liegt ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung vor.

Fehler im Onlineauftritt (AGB, Impressum, Datenschutzerklärung)

Wer geschäftlich online tätig ist, muss zahlreiche Informationspflichten erfüllen. Ein unvollständiges Impressum, mangelhafte AGB oder eine fehlerhafte Datenschutzerklärung sind typische Abmahngründe.

Was tun bei einer Abmahnung beim Wettbewerbsverstoß?

Wenn Sie eine Abmahnung wegen Wettbewerbsverletzung erhalten haben, sollten Sie schnell, aber überlegt handeln. Unüberlegte Reaktionen oder Untätigkeit können zu erheblichen finanziellen und rechtlichen Folgen führen. Diese Schritte sind jetzt entscheidend:

    1. Fristen prüfen und einhalten

Abmahnungen enthalten in der Regel sehr kurze Fristen, meist nur wenige Tage. Wenn Sie nicht rechtzeitig reagieren, drohen einstweilige Verfügungen oder gerichtliche Verfahren.

    1. Keine vorschnelle Unterzeichnung der Unterlassungserklärung

Die beigefügte Unterlassungserklärung ist häufig zu weit gefasst oder mit hohen Vertragsstrafen versehen. Eventuell kann der Unterlassungsanspruch sogar nichtig sein. Eine ungeprüfte Unterschrift kann langfristig nachteilige Verpflichtungen begründen.

    1. Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht hinzuziehen

Nur ein spezialisierter Anwalt kann beurteilen, ob die Abmahnung berechtigt ist und wie Sie am besten reagieren. Oft kann auch eine modifizierte Unterlassungserklärung sinnvoll sein.

    1. Nicht ignorieren

Eine Abmahnung ist ein ernstzunehmendes rechtliches Mittel. Wer sie einfach beiseitelegt, riskiert gerichtliche Schritte und zusätzliche Kosten.

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    Achtung: Auch wenn der Vorwurf unbegründet erscheint – ignorieren Sie eine Abmahnung niemals. Jede Fristversäumnis kann gravierende Folgen haben.

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    Ob berechtigt oder nicht – wir prüfen jede Abmahnung im Wettbewerbsrecht sorgfältig und individuell. Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der rechtlichen Bewertung und der Entwicklung einer passgenauen Strategie.

    Wir verhandeln Unterlassungserklärungen, passen diese rechtssicher an oder wehren unberechtigte Forderungen konsequent ab. Auch wenn Sie Gegenansprüche geltend machen möchten, stehen wir Ihnen zur Seite. Zusätzlich beraten wir Sie präventiv, um zukünftige Abmahnungen durch klare, rechtssichere Kommunikation und rechtskonforme Gestaltung Ihrer Geschäftsprozesse zu vermeiden.

    Warum wir?

    Unsere Kanzlei verfügt über Fachanwälte für IT-Recht, die auf gewerblichen Rechtsschutz spezialisiert sind und sich seit Jahren intensiv mit dem Wettbewerbsrecht befassen. Wir kennen die branchenspezifischen Fallstricke und bieten zielgerichtete Lösungen, die dem neuesten Stand der Rechtsprechung entsprechen. Dank unserer Erfahrung aus zahlreichen Fällen mit Abmahnungen bieten wir Ihnen schnelle, kompetente und praxistaugliche Hilfe, wenn es darauf ankommt.

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