Markenrechtliche Abmahnung – so handeln Sie richtig
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Unternehmen, Onlineshops und Selbstständige investieren viel Zeit und Geld in den Aufbau ihrer Marke und ihre Wiedererkennung. Umso ernster ist es, wenn eine Abmahnung wegen einer angeblichen Markenrechtsverletzung im Briefkasten landet. In solchen Fällen ist juristisches Fachwissen, aber auch ein kühler Kopf gefragt, denn eine unüberlegte Reaktion kann kostspielige Folgen haben. Als spezialisierte Fachanwälte für IT-Recht unterstützen wir Sie dabei, die rechtlichen Hintergründe richtig einzuordnen und die passende Strategie zu wählen.
Nehmen Sie jetzt Kontakt zu unseren Anwälten auf und erfahren Sie, wie Sie auf solche Abmahnungen reagieren und sich davor schützen können.
Was ist eine markenrechtliche Abmahnung?
Das Markenrecht schützt Kennzeichen wie Unternehmensnamen, Logos, Produktbezeichnungen oder Slogans vor einer unberechtigten Nutzung durch Dritte. Wer eine Marke anmeldet oder nutzt, erwirbt exklusive Rechte, beispielsweise um Verwechslungen am Markt zu verhindern und die eigene Identität zu wahren.
Kommt es dennoch zu einer mutmaßlichen Verletzung dieser Markenrechte, erfolgt in der Regel eine Abmahnung. Dabei handelt es sich um eine außergerichtliche Aufforderung, eine bestimmte Handlung künftig zu unterlassen, wie etwa die Nutzung eines geschützten Namens oder Designs. Gleichzeitig wird in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt.
Für Unternehmen, Betreiber von Onlineshops oder Selbstständige kann eine solche Abmahnung erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben. Betroffen ist die konkrete Markenverwendung, häufig aber auch das gesamte Geschäftsmodell, beispielsweise bei der Nutzung geschützter Begriffe im Shop, auf Werbematerialien oder in Domainnamen. Umso wichtiger ist es deshalb, im Fall einer Abmahnung gezielt und mit juristischem Sachverstand zu reagieren.
Typische Gründe für eine Abmahnung im Markenrecht
Markenrechtsverstöße passieren im geschäftlichen Alltag schneller, als man denkt, und nicht immer sind sie auf den ersten Blick erkennbar. Besonders im digitalen Raum kann es leicht zu rechtlich problematischen Überschneidungen kommen. Zu den häufigsten Auslösern für markenrechtliche Abmahnungen zählen:
Verwechslungsgefahr bei Logos, Firmennamen oder Domains
Die Verwendung eines visuell oder klanglich ähnlichen Logos, eines nahezu identischen Firmennamens oder einer irreführenden Domain kann als Markenrechtsverletzung gewertet werden – selbst wenn keine böse Absicht dahintersteckt.
Markenähnliche Produktbezeichnungen
Auch die Wahl von Produktnamen kann problematisch sein. Wenn ein Artikel unter einer Bezeichnung vertrieben wird, die einer geschützten Marke ähnelt, kann dies zu Abmahnungen führen – insbesondere, wenn ähnliche Waren oder Dienstleistungen angeboten werden.
Verstöße gegen eingetragene Wort- oder Bildmarken
Die Nutzung geschützter Begriffe, Logos oder kombinierter Markenformen ohne Lizenz oder Zustimmung stellt einen klaren Verstoß gegen das Markenrecht dar. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Marke in einem Text, auf einer Verpackung oder in einer Werbeanzeige verwendet wird.
Wer mahnt ab – und mit welchem Ziel?
In der Regel werden Abmahnungen im Markenrecht von den Markeninhabern der betroffenen Marke oder von deren bevollmächtigten Rechtsanwälten ausgesprochen. Dabei kann es sich um große Unternehmen, Mitbewerber oder Privatpersonen handeln, die eine eingetragene Marke besitzen und ihre Rechte durchsetzen möchten.
Das primäre Ziel einer markenrechtlichen Abmahnung ist es, die weitere Nutzung der Marke zu unterbinden. Der Abgemahnte soll eine Unterlassungserklärung abgeben, in der er sich verpflichtet, den behaupteten Verstoß künftig zu unterlassen, andernfalls droht eine Vertragsstrafe.
Darüber hinaus fordern viele Abmahnschreiben auch die Erstattung der Rechtsanwaltskosten sowie in einigen Fällen einen Schadensersatz. Die Höhe der Forderung kann stark variieren und hängt unter anderem vom Streitwert, der Bedeutung der Marke und dem Ausmaß der Verletzung ab.
Bei missbräuchlichen oder überzogenen Abmahnungen ist besondere Vorsicht geboten. Manche Akteure nutzen das Markenrecht gezielt aus, um Mitbewerber unter Druck zu setzen oder eigene finanzielle Interessen durchzusetzen. In solchen Fällen lohnt sich eine genaue rechtliche Prüfung, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist, um gegebenenfalls Gegenmaßnahmen ergreifen zu können.
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So sollten Sie im Fall einer markenrechtlichen Abmahnung reagieren
Der Erhalt einer markenrechtlichen Abmahnung sorgt verständlicherweise für Verunsicherung, insbesondere wenn hohe Forderungen gestellt werden oder eine kurze Frist gesetzt wird. Gerade jetzt ist es jedoch wichtig, strukturiert und besonnen zu handeln. Unüberlegte oder vorschnelle Reaktionen können rechtliche und finanzielle Nachteile mit sich bringen. Folgende Schritte sind grundsätzlich zu empfehlen:
- Nicht in Panik geraten
Eine Abmahnung ist ein rechtliches Mittel, um einen Konflikt außergerichtlich zu klären. Sie bedeutet nicht automatisch, dass der Vorwurf berechtigt ist. Bewahren Sie Ruhe, prüfen Sie das Schreiben genau und ziehen Sie idealerweise fachkundige Unterstützung hinzu. 
- Fristen ernst nehmen
Die in der Abmahnung gesetzten Fristen sind meist sehr kurz (oft nur 7 bis 10 Tage). Werden Sie ignoriert, drohen einstweilige Verfügungen oder Klageverfahren – mit erheblichen Kostenrisiken. Lassen Sie die Abmahnung daher zeitnah rechtlich von uns prüfen. 
- Keine Unterlassungserklärung vorschnell unterschreiben
Die beigefügten Erklärungen sind oft sehr weitreichend formuliert und enthalten Vertragsstrafen. Wer vorschnell unterzeichnet, bindet sich juristisch – oft mit langfristigen Konsequenzen. Unterschreiben Sie daher nichts, bevor ein Anwalt die Inhalte nicht geprüft und gegebenenfalls angepasst hat. 
Achtung: Auch wenn der Vorwurf unbegründet sein mag – ignorieren Sie eine Abmahnung niemals. Jede Fristversäumnis kann schwere Folgen haben.
Welche rechtlichen Optionen gibt es?
- ✔Abmahnung akzeptieren: Wenn der Verstoß tatsächlich vorliegt, kann eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben und gegebenenfalls über die Kosten verhandelt werden.
 - ✔Abmahnung zurückweisen: Ist der Vorwurf unbegründet, sollte die Abmahnung entschieden zurückgewiesen werden – idealerweise mit anwaltlicher Begründung und unter Hinweis auf die drohenden Gegenansprüche bei unberechtigtem Vorgehen.
 - ✔Vergleich anstreben: In manchen Fällen lässt sich durch eine außergerichtliche Einigung ein langwieriger Rechtsstreit vermeiden – etwa durch eine eingeschränkte Unterlassung oder reduzierte Kostenerstattung.
 
Welche Option im konkreten Fall sinnvoll ist, hängt von vielen Faktoren ab – insbesondere von der Rechtslage, dem wirtschaftlichen Risiko und der strategischen Zielsetzung.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und wir finden gemeinsam die richtige Lösung für Sie.
Mögliche Folgen bei Untätigkeit
Wird auf eine markenrechtliche Abmahnung nicht oder zu spät reagiert, kann das schwerwiegende Folgen haben:
- ➔Einstweilige Verfügung: Gerichte können auf Antrag der Gegenseite schnell und ohne Anhörung eine Unterlassung anordnen.
 - ➔Gerichtliches Verfahren: Eine Klage auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung ist häufig die Folge – mit entsprechendem finanziellem Risiko.
 - ➔Zusätzliche Kosten und Reputationsschäden: Neben Anwalts- und Gerichtskosten drohen Vertragsstrafen und möglicher Imageverlust, besonders bei öffentlichen Auseinandersetzungen.
 
Unsere Unterstützung bei markenrechtlichen Abmahnungen
Wer eine markenrechtliche Abmahnung erhält, braucht schnelle und rechtssichere Unterstützung. Unsere Kanzlei prüft Ihr Anliegen umgehend, analysiert die rechtliche Lage und entwickelt eine individuelle Strategie mit Handlungsempfehlungen – von der ersten Einschätzung bis zur Kommunikation mit der Gegenseite. Sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidlich sein, vertreten wir Ihre Interessen konsequent und kompetent vor Gericht. Jetzt bei einer Abmahnung im Markenrecht einen Anwalt einschalten!
Warum wir?
Als Fachanwälte für IT-Recht verfügen wir über fundierte Erfahrung im Umgang mit markenrechtlichen Konflikten – insbesondere im digitalen Raum. Wir wissen, worauf es bei einer Abmahnung wirklich ankommt, und unterstützen Mandanten aus unterschiedlichsten Branchen – vom Einzelunternehmer bis zum etablierten E-Commerce-Unternehmen. Auf unserer Übersichtsseite zum Thema Abmahnungen finden Sie weitere Informationen zu verwandten Themen wie Bild-Abmahnungen und Abmahnungen bei Wettbewerbsverstoß.
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			Nicole Hencinski
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