Ihre IT-Fachkanzlei für Software-Urheberrecht
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Das Recht des geistigen Eigentums ist wahrscheinlich nicht das Erste, woran die meisten Programmierer denken, wenn sie mit dem Programmieren beginnen. Die Art und Weise, wie Software verwendet, entworfen, verkauft und vermarktet wird, wirft für Softwareentwickler jedoch urheberrechtliche Fragen auf, mit denen sie sich bei ihrer Arbeit auseinandersetzen müssen.
Jetzt zu unserer Fachanwältin für IT-Recht Kontakt aufnehmen und zu Software-Urheberrecht beraten lassen!
Was ist Software-Urheberrecht?
Das Software-Urheberrecht ist der rechtliche Schutz für maschinenlesbaren Code. Das Software-Urheberrecht verhindert, dass jemand das geistige Eigentum von Softwareentwicklern und -eigentümern ohne ihre Erlaubnis kopiert oder in einer Weise verwendet, der sie nicht zugestimmt haben.
Was wird konkret geschützt?
Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) listet unter § 2 auf, welche Werke als geschützt gelten, dabei werden neben Werken der Musik, Lichtbildwerken sowie Filmwerken auch explizit Computerprogramme aufgezählt. Das bedeutet, wenn die Software sich durch besondere Kreativität und persönlichen Einfluss auszeichnet und deshalb als persönliche geistige Schöpfung gilt, genießt sie generell den Schutz durch das Urheberrecht.
Zusätzlich hierzu beinhaltet das UrhG unter § 69a-g zudem noch „Besondere Bestimmungen für Computerprogramme“. In § 69a UrhG wird das Software-Urheberrecht für Computerprogramme definiert.
Bereits vor der endgültigen Fertigstellung fallen Programmteile und Entwurfsmaterial unter das Urheberrecht. Während der Softwareentwicklung sind somit alle Vor- und Zwischenstufen des künftigen Programms geschützt.
Als Fachanwältin für IT-Recht sorge ich für Ihren professionellen und rechtssicheren Auftritt in allen Bereichen rund um Software-Urheberrecht – jetzt beraten lassen!
Welche Verwertungsrechte gibt es?
Für Softwareentwickler und Programmierer besteht sowohl die Möglichkeit einer körperlichen als auch einer unkörperlichen Verwertung. Können oder wollen sie diese Verwertung nicht selbst wahrnehmen, besteht die Möglichkeit der Übertragung von Nutzungsrechten bzw. Lizenzen.
Wir erstellen rechtssichere Software-Lizenzverträge für Entwickler, Schöpfer und Verwerter.
Urheberrechtsschutz:
ein Mittel zur Bekämpfung von Piraterie
Sie möchten nicht, dass Wettbewerber Ihren Code kopieren? Sie haben Zeit und Arbeit investiert und diese Investition soll sich für Sie auch lohnen? Dann sollten Sie sich spätestens jetzt mit Software-Urheberrecht beschäftigen, denn es ist viel schwieriger, mit anderen zu konkurrieren, wenn Sie die Arbeit für Ihre Konkurrenz erledigen.
Unautorisierte Kopien Ihrer Software bedeuten entgangene Einnahmen. Abgesehen von den verpassten Geschäftschance kosten Sie diese Kopien auch Geld. Sie bieten möglicherweise Dienstleistungen für Kopien Ihrer Software an, für die nie bezahlt wurde. Gefälschte oder veraltete Versionen entsprechen möglicherweise nicht Ihren Qualitätsstandards und könnten den Ruf Ihrer Marke schädigen. Im schlechtesten Fall kann Piraterie zu schwerwiegenden Verletzungen der Datensicherheit führen.
Wir schützen Ihre Software und setzen Ihre Ansprüche durch
Es gibt eine Reihe von Maßnahmen, die Sie gegen Piraterie ergreifen können. Urheberrechtsschutz ist ein Mittel zur Bekämpfung von Piraterie. Dadurch können Sie beispielsweise Verletzungen des Software-Urheberrechts verfolgen.
Wir setzen aufgrund unserer über 20-jährigen Erfahrung Ihre Rechte im Falle einer Urheberrechtsverletzung durch. Hierzu gehört eine urheberrechtliche Abmahnung, das Erwirken einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, Unterlassungsansprüche, Auskunftsansprüche und nicht zuletzt zum Teil erhebliche Schadensersatzansprüche.
Sie haben Fragen?
Wir sind gerne für Sie da.
Lizenzierung von urheberrechtlich geschützter Software
Sie haben Ihre Software vor Diebstahl geschützt, möchten aber trotzdem, dass sie genutzt und weitergegeben wird? Hier kommt die Lizenzierung von urheberrechtlich geschützter Software ins Spiel. Dank der Lizenzierung kann Ihre Software ohne Urheberrechtsverletzungen genutzt werden. DIGIT@LAW® erstellt hierbei:
Lizenzverträge zum Software-Urheberrecht für jede Branche
Ihre Fachanwältin für IT-Recht erstellt maßgeschneiderte Lizenzvereinbarungen für Ihr Produkt.
Ein Software-Lizenzvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Softwareentwickler oder -Händler und dem Endnutzer. Er legt die Bedingungen für die Nutzung der Software fest. Dem Nutzer wird die Erlaubnis erteilt, die Software grundsätzlich zu nutzen, und es werden gleichzeitig alle Einschränkungen oder Begrenzungen genannt, die gelten können und im Einzelfall auch zwingend sollten. In der Vereinbarung werden die Rechte und Pflichten beider Parteien festgelegt und die Interessen des Softwareentwicklers/Urhebers gewahrt.
Softwarelizenzverträge bedürfen oft komplexer Bedingungen, die Einschränkungen für die Nutzung der Software festlegen.
Die von DIGIT@Law® mit rechtlicher Expertise und Erfahrung gefertigten Lizenzverträge zum Software-Urheberrecht entscheiden mitursächlich für den Erfolg einer auf den Markt gebrachten Software.
Folgende Punkte sind wichtig und müssen unbedingt geregelt werden:
- Schutz des geistigen Eigentums: Hierbei handelt es sich um eine Software-Lizenzvereinbarung, bei der den Nutzern oder Resellern grundsätzlich (eingeschränkte) Rechte zur Nutzung der Software eingeräumt werden. Ihre Fachanwältin für IT-Recht erarbeitet die genauen Bedingungen. Diese können sehr unterschiedlich sein, beschränken aber in der Regel den Weitervertrieb, die Bearbeitung, Vervielfältigung und das Reverse Engineering der Software.
- Lizenzbeschränkungen: Diese erforderlichen Beschränkungen können eine Begrenzung der Anzahl der Nutzer, Installationen, ein Verbot des Reverse Engineering oder Einschränkungen für bestimmte Verwendungszwecke der Software beinhalten. Durch die eindeutige Formulierung dieser Klauseln behalten die Softwareentwickler die Kontrolle darüber, wie ihre Software genutzt wird, und können so ihre Interessen schützen und sicherstellen, dass die Software wie vorgesehen genutzt und vergütet wird.
- Gewährleistungsbestimmungen: Die gesetzliche Gewährleistung muss zum Schutz des Resellers oder Entwicklers vertraglich eingeschränkt werden. In den von einer Fachanwältin für IT-Recht entworfenen Klauseln wird die Verantwortung des Softwareentwicklers für etwaige Mängel oder Fehler in der Software festgelegt. Durch die Festlegung dieser Bedingungen kennen beide Parteien ihre Rechte und Pflichten, wenn Probleme auftreten. Dies schafft im Ergebnis auch Vertrauen zwischen dem Entwickler und dem Benutzer.
- Haftungsbeschränkung: Für den Softwareentwickler oder Reseller sind Haftungsausschlüsse und -beschränkungen äußerst wichtig und Software-Urheberrecht an der Tagesordnung. Diese Klauseln schützen sie vor rechtlichen Ansprüchen, die sich aus der Nutzung oder dem Missbrauch der Software durch den Endnutzer ergeben können. Durch die Festlegung klarer Haftungsbeschränkungen können Softwareentwickler potenzielle rechtliche Risiken mindern und sich auf die Entwicklung innovativer Softwarelösungen konzentrieren.
- Beendigung der Lizenz: Kündigungs- sowie Laufzeitenregelungen bei SaaS, PaaS oder MiaaS- Verträgen sind essenziell wichtig, da sie einen rechtlichen Rahmen für die Beilegung von Streitigkeiten oder Verstößen gegen die Vereinbarung bietet. Im Falle von Verstößen oder Meinungsverschiedenheiten geben die Kündigungsbestimmungen in der Vereinbarung die zu ergreifenden Schritte vor und schützen die Rechte beider beteiligten Parteien.
Arbeitgeber Verwertungsrecht
Viele Programmierer entwickeln als Angestellte berufsbedingt Software. Auch bei diesen Programmen gelten die jeweiligen Entwickler als Urheber und finden sich so im Bereich des Software-Urheberrechts wieder. Allerdings spricht das UrhG dem Arbeitgeber durch eine Sonderregelung (§ 69b UrhG) automatisch die ausschließlichen Nutzungsrechte zur Ausübung aller vermögensrechtlichen Befugnisse an dem Computerprogramm zu.
Durch diese Regelung wird verhindert, dass der Arbeitgeber zur Zahlung von Lizenzgebühren gezwungen wird, schließlich wurde für die Softwareentwicklung bereits ein entsprechendes Gehalt gezahlt. Diese Vorschrift für das Urheberrecht bei Software gilt allerdings nur, wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.
Um komplexe Entwicklungen und komplizierte Sachverhalte über Miturheber verlässlich zu regeln, entwerfen wir für Sie rechtssichere Klauseln für die Arbeitsverträge oder Verträge mit Freelancern und freien Mitarbeitern.
Einsatz von Open-Source-Software und Drittsoftware in den eigenen Entwicklungen
Wenn Sie im Rahmen der Programmierung fremde Software nutzen, sollten Sie immer daran denken, dass auch diese Software dem Urheberrecht unterliegt.
Das gilt insbesondere für Open-Source-Software, wie zum Beispiel Linux, die unter Einhaltung bestimmter Bedingungen auch kommerziell werden darf. Dabei bestimmt beispielsweise die „GNU General Public License“, dass Werke, die Open-Source-Software enthalten, als Ganzes den Bedingungen der GPL unterliegen. Denn der Gedanke von Open Source ist, dass die Nutzer den Quellcode offen zur Verfügung stellen. Wenn Sie Ihre Arbeitsergebnisse für sich behalten wollen, kommt eine Nutzung derartiger Software nicht in Betracht.
Die Folge einer unberechtigten Nutzung ist zumeist, dass die zunächst bestehende Open-Source-Lizenz aufgelöst ist und daher kein Nutzungsrecht mehr besteht. Eine Katastrophe für ein Unternehmen, weil in diesem Fall die Software insgesamt nicht mehr eingesetzt oder vertrieben werden kann.
Unsere Leistungen als IT-Fachanwaltskanzlei:
- Erstellen und Prüfen von Lizenzverträgen
- Erstellen von End-User-License-Agreements (EULA)
- Erstellen und Prüfen von Urheberrechts- und Lizenzregelungen im Entwickler-Arbeitsvertrag
- Prüfen und Durchsetzen von urheberrechtlichen Ansprüchen des Entwicklers oder Lizenzinhabers,
- Urheberrechtliche Abmahnung, Durchsetzung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen
- Prüfung des Einsatzes von Open-Source-Software und Erstellen eines rechtlichen Lizenzspiegels
- Erstellen und Prüfen von Entwicklungsverträgen
- Begleitung von IT-Projekten und Software-Projekten (juristisches IT-Projektmanagement)
IT-Vertragsrecht
IT-Projekte
Wettbewerbsrecht
Online Marketing
Wir beraten Sie bei der Rechtssicherung Umsetzung von Social Media, Tracking & Remarketing, Gewinnspielen und anderen Werbemaßnahmen.
E-Commerce
Wir gestalten Ihren Online-Shop rechtssicher und helfen Ihnen bei Problemen mit Wettbewerbern oder Amazon, PayPal etc.
Datenschutzrecht
Wir lösen komplexe datenschutzrechtliche Fragestellungen sicher und effizient oder stellen Ihnen anwaltliche Datenschutzbeauftragte zur Verfügung.
Nicht das Richtige dabei? Unsere Kanzlei verfügt über ein breit gefächertes Leistungsspektrum – sollten Sie einen Anwalt für Reputationsmanagement benötigen oder Influencer-Verträge aufsetzen wollen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!
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